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Immobilien und Bauland

Foerderprogramme UmbauMaßnahmen gegen Leerstand

Bei rund 200 Einwohnern zählt das Dorf aktuell etwa 75 Wohnhäuser. Leider sind in Steinborn genauso wie in anderen Dörfern der Eifel auch infolge des demografischen Wandels einige Häuser nicht mehr bewohnt. Ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude stehen teilweise leer und sind vom Verfall bedroht.

Im Rahmen des geförderten dörflichen Entwicklungsprogramms „Zukunfts-Check Dorf“ haben wir eine exakte Bestandsaufnahme zur Nutzung aller Gebäude durchgeführt. Hierbei möchten wir es aber nicht belassen. Die Arbeitskreise definieren für das Handlungsfeld Gebäudeleerstand Zukunftsziele und schlagen der Gemeinde konkrete Maßnahmen vor, die dazu beitragen, dass der Leerstand und Gebäudeverfall eingedämmt werden. 
 

 

Haus Jagdpächter 2019

Das Wohnen in einem Altbau oder einem Baudenkmal hat einen ganz besonderen Charme. Im Ortskern von Steinborn ist seit den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Denkmalzone nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ausgewiesen. In dieser Schutzzone befinden sich mehrere Wohn- und Ökonomiegebäude, deren Entstehung zurück in das späte 17. Jahrhundert bzw. ins 18. Jahrhundert datiert. Einige der überwiegend seit Jahren oder gar Jahrzehnten nicht genutzten Gebäude sind seit kurzem Eigentum der Ortsgemeinde. 



Die Ortsgemeinde Steinborn hält auch eigene Baustellen vor, die zu günstigen Preisen erworben werden können.

Wenn Sie Interesse an einem leerstehenden Bestandshaus, an einer Baustelle oder an einer Mietwohnung haben, oder wenn Sie Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir geben weitere Informationen und vermitteln gerne.

Landesbank ISB

ISB BankFörderprogramme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

 

Gefördert werden durch günstige Darlehen und Tilgungszuschüsse z. B.:

  • der Bau und die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
  • das Wohnen in Orts- und Stadtkernen
  • der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen
  • die Heizungsmodernisierung

KFW Bank

KfW-Bank Förderangebote der KfW-Bank

Die KfW-Bank bietet eine Vielzahl interessanter Förderangebote sowohl für Bestands- als auch

für Neubauten.

 

 

Insbesondere werden mit günstigen Darlehen und Zuschüssen gefördert:

  • das energieeffiziente Bauen und Sanieren
  • der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum
  • der altersgerechte Umbau
  • die energieeffiziente Sanierung von Baudenkmälern
  • die Erneuerung der Heizungsanlage

Mit dem kürzlich wieder eingeführten Baukindergeld fördert die KfW-Bank den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände für Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro Zuschuss je Kind. Die Förderung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundesamt Wirtschaft und AussenkontrolleFörderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA fördert mit unterschiedlichen Programmen die Installation von umweltschonenden Heizungssystemen wie z. B. Pelletöfen und Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholzvergaserkessel, Solarthermie und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen von bis zu 45 Prozent.

Dorferneuerungsprogramm

Dorferneuerung RLPMittel der Dorferneuerung vom Land Rheinland-Pfalz

Da die Gemeinde Steinborn mit der Teilnahme am Zukunfts-Check Dorf über ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept verfügt, können viele bauliche Maßnahmen aus Mitteln der Dorferneuerung bezuschusst werden. Die Regelförderung beträgt 35 % der förderfähigen Gesamtkosten, wobei der Höchstbetrag der Förderung bei privaten Maßnahmen 30.000 EUR (bei förderfähigen Kosten von max. 80.000 Euro) und bei gewerblichen Maßnahmen 30.000 EUR (bei förderfähigen Kosten von max. 120.000 Euro) beträgt. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg als Bewilligungsbehörde gibt Auskünfte zu Fördervoraussetzungen und berät im Vorfeld der Baumaßnahme.

Steuerliche Begünstigungen

Stallgebäude Poststraße

Steuerbonus bei energetischen Maßnahmen

Bei energetischen Gebäudesanierungen gewährt das Finanzamt seit dem 01.01.2020 auf der Grundlage des § 35c Einkommensteuergesetz einen Steuerabzug von 20 Prozent (maximal 40.000 Euro). Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Wärmedämmung, die Fenstererneuerung sowie die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2029 befristet.

 

 

 

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Für den Kauf oder Bau neuer Mietwohnungen können nach § 7b Einkommensteuergesetz vier Jahre lang bis zu jährlich fünf Prozent neben der üblichen Absetzung für Abnutzung in Anspruch genommen werden.

 

Steuersparmodell bei Baudenkmälern

Nach § 7i des Einkommensteuergesetzes kann der Steuerpflichtige die gesamten Kosten, die für die Anschaffung, Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Baudenkmälern erforderlich sind, innerhalb von elf Jahren nach der Herstellung sukzessive absetzen.

Die Höhe der staatlichen Förderung ist also abhängig vom persönlichen Steuersatz und kann demgemäß bei Anwendung des Spitzensteuersatzes 42 % der Herstellungskosten betragen.

Bei einem Gebäude, das zwar für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber innerhalb einer ausgewiesenen Denkmalzone gelegen ist, können die erhöhten Absetzungen für Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes erforderlich sind. Unabhängig von der erhöhten Absetzung nach § 7i enthält das Einkommensteuergesetz weitere Steuerbegünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Denkmalzonen.

 

 

 

SEHENSWÃœRDIGKEITEN:

ÃœBER UNS:

Wir sind ein kleines aber feines Dörfchen aus der Verbandsgemeinde Bitburger Land nahe der Grenze an Belgien und Luxemburg gelegen. Wir freuen uns, wenn Sie uns einen Besuch abstatten, sei es als Tagesreise zu unseren Festen, oder zu einem Wochenendurlaub in nahegelegenen Unterkünften.


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  Mo - Fr: 10.00 - 16.00

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