Wohnraum schaffen und Familien fördern: Bau- und Fördermaßnahmen in Steinborn
Maßnahmen gegen Leerstand
Bei rund 200 Einwohnern zählt das Dorf aktuell etwa 75 Wohnhäuser. Leider sind in Steinborn genauso wie in anderen Dörfern der Eifel auch infolge des demografischen Wandels einige Häuser nicht mehr bewohnt. Ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude stehen teilweise leer und sind vom Verfall bedroht.
Im Rahmen des geförderten dörflichen Entwicklungsprogramms „Zukunfts-Check Dorf“ haben wir eine exakte Bestandsaufnahme zur Nutzung aller Gebäude durchgeführt. Hierbei möchten wir es aber nicht belassen. Die Arbeitskreise definieren für das Handlungsfeld Gebäudeleerstand Zukunftsziele und schlagen der Gemeinde konkrete Maßnahmen vor, die dazu beitragen, dass der Leerstand und Gebäudeverfall eingedämmt werden.
Der besondere Reiz historischer Altbauten in Steinborn
Das Wohnen in einem Altbau oder einem Baudenkmal hat einen ganz besonderen Charme. Im Ortskern von Steinborn ist seit den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts eine Denkmalzone nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz ausgewiesen. In dieser Schutzzone befinden sich mehrere Wohn- und Ökonomiegebäude, deren Entstehung zurück in das späte 17. Jahrhundert bzw. ins 18. Jahrhundert datiert. Einige der überwiegend seit Jahren oder gar Jahrzehnten nicht genutzten Gebäude sind seit kurzem Eigentum der Ortsgemeinde.
Die Ortsgemeinde Steinborn hält auch eigene Baustellen vor, die zu günstigen Preisen erworben werden können.
Wenn Sie Interesse an einem leerstehenden Bestandshaus, an einer Baustelle oder an einer Mietwohnung haben, oder wenn Sie Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir geben weitere Informationen und vermitteln gerne.
Förderprogramme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Gefördert werden durch günstige Darlehen und Tilgungszuschüsse z. B.:
- Der Bau und die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Der Bau und die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum tragen nicht nur zur Verbesserung der Lebensqualität bei, sondern auch zur Wertsteigerung der Immobilie. - Das Wohnen in Orts- und Stadtkernen
Das Wohnen in Orts- und Stadtkernen bietet eine einzigartige Verbindung von urbanem Lebensstil und ländlicher Gemütlichkeit, wodurch Bewohner von einer Vielzahl an Annehmlichkeiten und einer lebendigen Gemeinschaft profitieren können. - Der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen
Der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen sind entscheidend, um zeitgemäße Wohnstandards zu schaffen und gleichzeitig den Bedürfnissen der Mieter gerecht zu werden, was zu einer höheren Lebensqualität und einer attraktiven Wohnumgebung beiträgt. - Die Heizungsmodernisierung
Die Heizungsmodernisierung ist ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch zu senken, die Umwelt zu schonen und die Heizkosten zu optimieren, während gleichzeitig ein angenehmes Raumklima gewährleistet wird.
Förderangebote der KfW-Bank
Die KfW-Bank bietet eine Vielzahl interessanter Förderangebote sowohl für Bestands- als auch für Neubauten.
Insbesondere werden mit günstigen Darlehen und Zuschüssen gefördert:
- das energieeffiziente Bauen und Sanieren
- der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum
- der altersgerechte Umbau
- die energieeffiziente Sanierung von Baudenkmälern
- die Erneuerung der Heizungsanlage
Mit dem kürzlich wieder eingeführten Baukindergeld fördert die KfW-Bank den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände für Familien mit Kindern mit bis zu 12.000 Euro Zuschuss je Kind. Die Förderung ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das BAFA fördert mit unterschiedlichen Programmen die Installation von umweltschonenden Heizungssystemen wie z. B. Pelletöfen und Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholzvergaserkessel, Solarthermie und Wärmepumpen mit Investitionszuschüssen von bis zu 45 Prozent.
Mittel der Dorferneuerung vom Land Rheinland-Pfalz
Da die Gemeinde Steinborn mit der Teilnahme am Zukunfts-Check Dorf über ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept verfügt, können viele bauliche Maßnahmen aus Mitteln der Dorferneuerung bezuschusst werden. Die Regelförderung beträgt 35 % der förderfähigen Gesamtkosten, wobei der Höchstbetrag der Förderung bei privaten Maßnahmen 30.000 EUR (bei förderfähigen Kosten von max. 80.000 Euro) und bei gewerblichen Maßnahmen 30.000 EUR (bei förderfähigen Kosten von max. 120.000 Euro) beträgt. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg als Bewilligungsbehörde gibt Auskünfte zu Fördervoraussetzungen und berät im Vorfeld der Baumaßnahme.
Steuerbonus bei energetischen Maßnahmen
Bei energetischen Gebäudesanierungen gewährt das Finanzamt seit dem 01.01.2020 auf der Grundlage des § 35c Einkommensteuergesetz einen Steuerabzug von 20 Prozent (maximal 40.000 Euro). Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem die Wärmedämmung, die Fenstererneuerung sowie die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2029 befristet.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
Für den Kauf oder Bau neuer Mietwohnungen können nach § 7b Einkommensteuergesetz vier Jahre lang bis zu jährlich fünf Prozent neben der üblichen Absetzung für Abnutzung in Anspruch genommen werden.
Steuersparmodell bei Baudenkmälern
Nach § 7i des Einkommensteuergesetzes kann der Steuerpflichtige die gesamten Kosten, die für die Anschaffung, Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Baudenkmälern erforderlich sind, innerhalb von elf Jahren nach der Herstellung sukzessive absetzen.
Die Höhe der staatlichen Förderung ist also abhängig vom persönlichen Steuersatz und kann demgemäß bei Anwendung des Spitzensteuersatzes 42 % der Herstellungskosten betragen.
Bei einem Gebäude, das zwar für sich allein nicht die Voraussetzungen für ein Baudenkmal erfüllt, aber innerhalb einer ausgewiesenen Denkmalzone gelegen ist, können die erhöhten Absetzungen für Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes erforderlich sind. Unabhängig von der erhöhten Absetzung nach § 7i enthält das Einkommensteuergesetz weitere Steuerbegünstigungen für Baudenkmale und Gebäude in Denkmalzonen.
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ISB Rheinland/Pfalz
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) fördert gezielt die wirtschaftliche Entwicklung und den Strukturwandel in der Region. Sie bietet ein breites Spektrum an Finanzierungs- und Unterstützungsangeboten für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen, darunter zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse sowie Beratung in verschiedenen Bereichen. -
KfW-Bank
Die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine deutsche Förderbank, die Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen zinsgünstige Kredite und Zuschüsse anbietet, um Investitionen in den Bereichen Wohnungsbau, Energieeffizienz und Umweltschutz zu unterstützen. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von nachhaltigen Projekten und der Förderung von Innovationen in Deutschland. - Förderangebote des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Unterstützung von Unternehmen und Privatpersonen an, insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Wirtschaftsförderung. Die Programme zielen darauf ab, Investitionen in nachhaltige Technologien zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken. -
Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Das Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt Gemeinden bei der nachhaltigen Entwicklung und Revitalisierung ihrer Dörfer. Ziel ist es, die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen, die Infrastruktur zu verbessern und die Dorfgemeinschaft zu stärken, indem verschiedene Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die der Erhaltung und Weiterentwicklung der dörflichen Strukturen dienen. -
Steuerliche Begünstigung bei Baudenkmälern
Die steuerliche Begünstigung bei Baudenkmälern ermöglicht Eigentümern, die historische Gebäude besitzen oder restaurieren, steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Nach dem Einkommensteuergesetz können sie die Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung dieser Objekte von der Steuer absetzen, was die Erhaltung und Pflege des kulturellen Erbes fördert und gleichzeitig finanzielle Anreize für Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien schafft.